Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ver­mieter: Frank Ochse und Yvonne Kaiser, Lili­en­thal­straße 12, 10965 Berlin

1. Die all­ge­meinen Geschäfts­be­zie­hungen regeln das Ver­hältnis zwi­schen Ihnen als Gast (Mieter) und uns als Ver­mieter. Sie sind Bestandteil des Miet­ver­trages.

2. Son­der­wünsche und Neben­ab­reden sind grund­sätzlich möglich. Sie bedürfen der schrift­lichen Bestä­tigung durch den Ver­mieter. Zusatz­per­sonen und Haus­tiere sind vor Rei­se­beginn anzu­melden. Die ent­spre­chenden Gebühren sind vor Rei­se­an­tritt zu ent­richten.

3. Mit der Zusendung der Buchungs­be­stä­tigung (per E‑Mail) an den Gast ist der Miet­vertrag zwi­schen Gast und Ver­mieter rechts­wirksam ent­standen. Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamt­miet­preises ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungs­be­stä­tigung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird vier Wochen vor Rei­se­an­tritt die Zahlung des Rest­be­trags fällig. Geben Sie bitte bei der Über­weisung Ihren Namen und den Rei­se­zeitraum an. Bei nicht frist­ge­mäßen Zah­lungen ist der Ver­mieter berechtigt das Feri­en­objekt ander­weitig zu ver­mieten.

Kon­to­ver­bindung für Ihre Zah­lungen:
Zah­lungs­emp­fänger:  Yvonne Kaiser
Institut:  DKB
IBAN: DE50 1203 0000 1013 0618 98
BIC:  BYLADEM1001

4. Das Feri­en­objekt kann frü­hest­möglich um 16.00 Uhr bezogen werden. Die Schlüssel können bei Frau Schütt, Cavel­horst 2c (direkt gegenüber vom Landhaus Darss), in Wieck abgeholt werden. Bitte teilen Sie Frau Schütt Ihre etwaige Ankunftszeit unter der Tel.-Nr. 038233/60161 mit. Die Schlüs­sel­übergabe kann erst nach voll­stän­diger Bezahlung aller Kosten erfolgen. Dazu gehören der Miet­preis, die Kurtaxe sowie gebuchte Zusatz­lei­stungen. Für die Ermittlung der Kur­taxhöhe ist der Mieter ver­pflichtet Vor- und Zunamen sowie die Mel­de­adresse aller anrei­senden Gäste im Vorfeld der Anreise mit­zu­teilen. Die End­rei­nigung wird als selb­ständige Dienst­lei­stung durch Frau Schütt erbracht. Die Kosten für die End­rei­nigung sind direkt bei Frau Schütt zu ent­richten.

5. Sollten Sie das Feri­en­objekt nicht in einem ord­nungs­ge­mäßen Zustand vor­finden, so teilen Sie dem Ver­mieter den Mangel innerhalb von 24 h nach Bezug mit. Der Ver­mieter muss die Mög­lichkeit erhalten, den Mangel innerhalb einer ange­mes­senen Frist abzu­stellen. Ansprüche aus Bean­stan­dungen, die nicht unver­züglich vor Ort gemeldet werden, sind aus­ge­schlossen. Rekla­ma­tionen, die erst nach Ende des Auf­ent­halts bzw. nach Ver­lassen des Feri­en­ob­jekts bei dem Ver­mieter ein­gehen, sind eben­falls vom Scha­den­ersatz aus­ge­schlossen.

6. Der Mieter ver­pflichtet sich, die gemie­teten Sachen (Feri­en­objekt, Inventar und Außen­an­lagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Miet­ver­hält­nisses Schäden am Feri­en­objekt und / oder dessen Inventar auf­treten, ist der Mieter ver­pflichtet, dies unver­züglich beim Ver­mieter anzu­zeigen. Die ent­ste­henden Kosten für den Ersatz von Fehl­be­ständen oder die Besei­tigung von Schäden am Inventar, der Ein­richtung oder am Objekt, die während Ihrer Mietzeit ent­stehen, sind vom Mieter zum Selbst­ko­sten­preis sofort zu ersetzen.

7. Bereits bei der Ankunft fest­ge­stellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Ver­mieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Bei nicht ver­trags­ge­mäßem Gebrauch des Feri­en­ob­jektes kann der Ver­mieter den Miet­vertrag fristlos kün­digen. Dazu zählen ins­be­sondere: Über­be­legung, Rauchen innerhalb des Feri­en­ob­jekts, uner­laubtes Mit­bringen von Haus­tieren, Störung des Haus­friedens. Es besteht bei frist­loser Kün­digung kein Recht auf Miet­preis­er­stattung. Bei Über­be­legung behalten wir uns die Nach­be­rechnung des Miet­preises vor. Für jedes Feri­en­objekt ist ein PKW-Park­platz vor­handen. Weitere Fahr­zeuge müssen auf öffent­lichen Park­plätzen abge­stellt werden. Das Zelten, sowie das Abstellen von Wohn­wagen, Cam­ping­an­hängern und Wohn­mo­bilen auf dem Grund­stück des Feri­en­ob­jekts ist untersagt. Auf­grund des Rohr­dachs (Reetdach) ist das Grillen nicht gestattet.

8. Das Feri­en­objekt ist am Abrei­setag bis 10.00 Uhr besenrein für die End­rei­nigung zu ver­lassen. Geschirr­spüler und Kühl­schrank sind zu leeren, Geschirr zu rei­nigen und wieder in die Schränke zu stellen. Der Hausmüll und leere Fla­schen sind in die ent­spre­chenden Con­tainer zu geben. Türen und Fenster sind zu schließen, die Heizung ist aus­zu­stellen. Der Schlüssel ist bei Frau Schütt abzu­geben. Sollte die Abreise ver­spätet erfolgen, ist der Ver­mieter berechtigt eine Nut­zungs­gebühr in Höhen von 50% des Über­nach­tungs­preises für eine Nacht zu berechnen.

9. Für den in Ihrem Feri­en­objekt vor­han­denen Inter­net­zugang über­nimmt der Ver­mieter keine Ver­ant­wortung und Haftung, welche sich aus dem Besuch, Download, Bestel­lungen oder son­stiger Akti­vi­täten für vom Gast besuchter Inter­net­seiten bzw. deren Inhalte ergibt. Der Ver­mieter haftet nicht für die Funk­ti­ons­fä­higkeit der für den Inter­net­zugang erfor­der­lichen Geräte sowie der Lei­stungen des Pro­viders. Scha­dens­an­sprüche wegen nicht vor­han­dener oder feh­ler­hafter Ver­bindung sind aus­ge­schlossen.

10. Das Abstellen von Fahr­zeugen (Pkw, Fahr­räder, Fahr­rad­an­hänger) auf dem Grund­stück erfolgt in eigener Ver­ant­wortung. Der Ver­mieter haftet nicht für Beschä­digung oder Dieb­stahl.

11. Der Ver­mieter haftet für ordent­liche Bereit­stellung des Miet­ge­gen­standes. Scha­dens­an­sprüche sind auf  Vorsatz und grobe Fahr­läs­sigkeit beschränkt. Für Straßen- und Bau­maß­nahmen kann der Ver­mieter nicht haftbar gemacht werden. Scha­dens­an­sprüche sind gegenüber dem Ver­mieter für diese Fälle aus­ge­schlossen. Der Mieter zahlt auch den vollen Miet­preis, wenn seine per­sön­lichen Vor­stel­lungen vom Miet­objekt trotz Objekt­be­schreibung nicht zutreffen.

12. Bei Stor­nierung des Feri­en­ob­jekts fallen fol­gende Kosten und Stor­no­ge­bühren an:

– bis 90 Tage vor Miet­beginn: Stor­no­gebühr in Höhe von 60,00 €
– bis 30 Tage vor Miet­beginn: 30 % des Miet­preises
– 29 bis 1 Tag vor Miet­beginn oder bei Nicht­er­scheinen:    100 % des Miet­preises

Bei jeder Stor­nierung wird zusätzlich eine Stor­no­gebühr von 60,00 € fällig. Wir emp­fehlen Ihnen den Abschluss einer Rei­se­rück­tritt­ver­si­cherung. Für den Fall ver­spä­teter Anreise oder frü­herer Abreise erfolgt keine Erstattung von Teilen des Miet­preises. Eine Ersatz­person, die zu den genannten Bedin­gungen in Ihren Vertrag ein­tritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schrift­liche Benach­rich­tigung genügt.

13. Sollte der Mieter sich aus dem Feri­en­quartier aus­ge­schlossen haben und es erfor­derlich werden eine Fach­firma (Schlüs­sel­dienst) zum Öffnen der Tür hinzu zu ziehen, so trägt der Mieter diese Kosten. Bei Schlüs­sel­verlust durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer neu zu instal­lie­renden Schließ­anlage und der not­wen­digen Schlüssel.

14. Der Mieter erklärt sich damit ein­ver­standen, dass im Rahmen des mit ihm abge­schlos­senen Ver­trages not­wendige Daten über seine Person gespei­chert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle per­sön­lichen Daten werden absolut ver­traulich behandelt.

15. Fotos und Text auf der Website dienen der rea­li­sti­schen Beschreibung. Die 100-pro­zentige Über­ein­stimmung mit dem Miet­objekt kann nicht gewähr­leistet werden. Der Ver­mieter behält sich Ände­rungen der Aus­stattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleich­wertig sind.

16. Sollten ein­zelne Bestim­mungen dieses Ver­trages ganz oder teil­weise rechts­un­wirksam sein oder ihre Rechts­wirk­samkeit später ver­lieren, wird die Gül­tigkeit des Ver­trages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ver­pflichten sich die Par­teien an Stelle der unwirk­samen Rege­lungen eine wirksame Regelung zu ver­ein­baren, die den mit den unwirk­samen Rege­lungen ver­folgten wirt­schaft­lichen Zweck unter Berück­sich­tigung der gesetz­lichen Vor­schriften am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Par­teien nicht vor­ge­sehene Lücke aus­weist.

Es gilt deut­sches Recht. Gerichts­stand und Erfül­lungsort ist der Wohnort des Ver­mieters.